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Corona-Virus
Rechtsverordunung der Landesregierung BW vom 17.4.2020
§ 4 Schließung von Einrichtungen
Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 3. Mai 2020 für den Publikumsverkehr untersagt:
1. Kultureinrichtungen....
2. Bildungseinrichtungen jeglicher Arbeit, insbesondere. Akademien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen
Liebe Eltern und Schüler,
da sich der ONLINE-Unterricht in den Wochen vor den Osterferien durchaus bewährt hat, möchten wir diesen unseren Schülern bis zur endgültigen Öffnung der Musikschule weiterhin anbieten, sofern dies technisch möglich ist.
Selbstverständlich freuen wir uns alle wieder auf den Präsenz-Unterricht und ein Wiedersehen mit unseren Schülern in der Musikschule oder den Außenstellen.
Rufen Sie uns an, sofern Sie Fragen zum Unterricht oder zu anderen Themen haben. Wir sind gerne für Sie da.
MUSIK MACHT UNS GEMEINSAM STARK!
Ihr
Richard Brenner
Musikschulleiter