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Autor:
Musikschule Laupheim
Artikel vom
07.03.2021
Musikschule Gregorianum weiterhin geschlossen
Gemäß § 1d, Abs. 1 in Verbindung mit § 13, Abs. 1 Corona-VO ist allen kulturellen Einrichtungen und allen Einrichtungen der außerschulischen Bildung weiterhin der „Betrieb mit Publikumsverkehr“ und damit den Musikschulen der Präsenzunterricht untersagt.
Eine Öffnung für Einzelunterricht und Unterricht in Kleingruppen mit bis zu fünf Kindern und Jugendlichen ist erst möglich bei einer konstanten Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50 an den letzten fünf Tagen in dem Land-/Stadtkreis, in dem sich der Sitz der Musikschule befindet